Allgemeinverfügung: Amerikanische-Faulbrut – Sperrbezirk im Bereich Zoologischer Garten
Tritt am 23.06.2022 in Kraft
22.06.2022
Das Veterinäramt der Stadt Hof hat am 21.06.2022 den Ausbruch der Tierseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt. Daher hat die Stadt Hof, aufgrund der Bienenseuchen-Verordnung, eine Allgemeinverfügung erlassen, in der ein Sperrbezirk im Bereich des Zoologischen Gartens, mit einem Radius von mindestens einem Kilometer, festgelegt wird. Die Abgrenzungen des Sperrbezirks sind in der anhängenden Karte in Rot eingezeichnet.
Die Allgemeinverfügung tritt am 23.06.2022 in Kraft.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Tierseuche, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und auf Tiere übertragen werden kann.
Für den Sperrbezirk gilt folgendes:
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 Bienenseuche-Verordnung).
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und Honig, der nicht zur Verfütterung bestimmt ist (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 i. V. m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Bienenseuche-Verordnung).
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden (§ 11 Absatz 1 Nummer 4 Bienenseuche-Verordnung).
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