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Alkoholverbot am Theresienstein und am Untreusee

Am Wochenende, den 08.10.2021 von 00:00 Uhr bis zum 10. Oktober 2021, 24:00 Uhr, ist es verboten am Untreusee und am Theresienstein (Grünanlagen Nummern 86 und 87) in Hof alkoholische Getränke zu konsumieren oder mitzuführen.

Allgemeinverfügung der Stadt Hof

Das erlässt die Stadt Hof in einer Allgemeinverfügung. Die genauen Orte entnehmen Sie bitte den folgenden Lageplänen:

 Untreusee (1,7 MB)

 Theresienstein (1 MB)

Ausgenommen von diesem Verbot sind die drei von einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis erfassten Flächen am Untreusee, die im Lageplan rot dargestellt sind.

Polizei und die Stadt Hof ist im Einsatz
Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von städtischen Bediensteten sowie von durch die Stadt Hof hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen droht eine Geldstrafe
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 € fällig. Über die sozialen Netzwerke und insbesondere die Plattform „Instagram“ wurde für eine große Feier am Untreusee am Samstag, dem 02.10.2021 ab 19:00 Uhr, geworben bzw. eingeladen. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken war hierbei explizit gewünscht. An diesem Abend fanden sich tatsächlich ca. 500 Personen (überwiegend Jugendliche und Heranwachsende) im Bereich von Spielplatz, Basketballfeld und angrenzenden Rasenflächen am Untreusee ein und feierten bis tief in die Nacht. In vielen Fällen konnte seitens der Polizei ein Verstoß gegen das Glasflaschenverbot festgestellt werden, welches durch die eingesetzten Beamten auch durchgesetzt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Personen war eine lückenlose Kontrolle aller Personen nicht möglich.

Großer Haufen Unrat
Im weiteren Verlauf der Nacht kam es im unmittelbaren Umfeld der Feiernden zu mindestens zwei polizeilich bekanntgewordenen Körperverletzungsdelikten, die auch hinsichtlich der Intensität als hoch einzuschätzen sind. Nach der Feier blieben große Mengen an leeren Flaschen (auch Glasflaschen und Alkohol jeder Art) sowie sonstiger Müll auf den Liegeflächen zurück. Die Seewärter der Stadt Hof fanden nach der Feier hunderte von zerschlagenen Glasflaschen, vor allem auch im Bereich des Kinderspielplatzes vor, was einen erheblichen Reinigungsaufwand nach sich zog. Ebenso waren die öffentlichen Toiletten durch Kot, Urin und Erbrochenes derart verunreinigt, dass sie nicht mehr benutzbar waren.

Neue Veranstaltung über soziale Netzwerke geplant
Im Nachgang zu den Vorfällen des vergangenen Wochenendes wurde polizeilich bekannt, dass auf den bekannten Kanälen für das kommende Wochenende, Samstag, den 09.10.2021, wiederum zu derartigen Feiern aufgerufen wird. Als mögliche Adressen wurden hierbei erneut der Untreusee und im Bereich der Stadt Hof auch die Parkanlagen am Theresienstein genannt.

Erfahrungen aus den Vatertagsfeiern
Die Vorkommnisse am 02.10.2021 am Untreusee gleichen denen aus den Jahren 2006 und 2007. Damals fanden sich am Feiertag Christi Himmelfahrt / „Vatertag“ auf den nicht konzessionierten Flächen des Naherholungsgebietes Untreusee in Hof zahlreiche Personen ein, die dort in erheblichem Maße Alkohol konsumierten. Durch den Alkoholgenuss enthemmt, kam es zu Ausschreitungen. Nach den Feststellungen der Polizei zum „Vatertag“ 2007 handelte es sich um mehrere hundert Personen im jugendlichen und heranwachsenden Alter, die nahezu alle stark bis sehr stark alkoholisiert waren. Es kam immer wieder zu Rangeleien bis hin zu Schlägereien. Überall auf den Wegen lagen zerbrochene Glasflaschen. Die Polizei geht davon aus, dass Flaschen sogar absichtlich auf die befahrenen Wege geworfen bzw. dort zerbrochen wurden, um den Einsatz von Rettungs- und Polizeifahrzeugen zu be- und sogar zu verhindern. Auch direkt am Badestrand wurden Scherben vorgefunden und es konnte beobachtet werden, wie Flaschen in den See geworfen wurden. Die Verunreinigungen mussten durch die Stadt Hof in der Folgezeit mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand beseitigt werden. Dennoch konnten gerade in den Liegewiesen und am Badestrand nicht alle Glasscherben aufgefunden werden, so dass sich in der Badesaison noch zahlreiche Badende an diesen Glasscherben verletzten. Da die im Jahr 2007 festgestellten Ausschreitungen im Vergleich mit dem Jahr 2006 erheblich zugenommen hatten, hatte sich die Polizeiinspektion Hof in einer sicherheitsrechtlichen Stellungnahme für die Verfügung eines Alkoholverbotes am „Vatertag“ 2008 ausgesprochen. Es wurde daher seit dem Jahr 2008 jedes Jahr eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung erwies sich als taugliches Mittel, um die befürchteten Ausschreitungen zu verhindern.

Rechtliche Grundlage
Nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG können die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen treffen, um Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen. Die Stadt Hof ist nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 und Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2020 (GVBl. S. 174) zuständig zum Vollzug des Art. 7 LStVG. Es gilt die Gefahren, die durch eine stark alkoholisierte Menschenansammlung oder durch einzelne Gruppen entstehen, im Hinblick auf die besondere Situation einer der Öffentlichkeit gewidmeten Grünanlage bzw. eines Badegewässers abzuwehren. Die Anordnung des Zwangsgeldes stützt sich auf Art. 31 und 36 des Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) vom 11.11.1970 (BayRS 2010-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) und ist nach Art. 21 a VwZVG sofort vollziehbar.

Gefährdung für die öffentliche Sicherheit
Die Gefahr droht zuerst der Gesundheit der Anwesenden. Die starke Alkoholisierung der Feiernden und die damit einhergehende Enthemmung führen zu erheblichen Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Insbesondere werden durch den Alkoholgenuss das Konfliktpotenzial und die Gewaltbereitschaft innerhalb und zwischen feiernden Gruppen und nicht zuletzt auch im Hinblick auf regelnd eingreifende Polizeikräfte erhöht. Die Gefahr, dass es bei tätlichen Auseinandersetzungen zu Personenschäden kommt, ist in hohem Maße gegeben. Hinsichtlich des Untreusees droht in der Folgezeit hier Badenden und auf dem Kinderspielplatz spielenden Kindern Gefahr. Die Erfahrung zeigt, dass sich gerade Glasscherben aus einem Schotterbett, wie es auf dem Kinderspielplatz und am Badestrand vorliegt, und aus den Grasflächen der Wiesen nicht restlos entfernen lassen. Nach den Erfahrungen aus den vergleichbaren Ereignissen anlässlich des „Vatertages“ 2006 und 2007 droht beim Zerschlagen von Glasflaschen auf nicht absehbare Zeit Badenden und Barfußgehern sowie spielenden Kindern Gefahr. Vor allem im Uferbereich sind Glasscherben im Kies und im flachen Wasser oft nicht erkennbar. Gleiches gilt jedoch auch für das Gras auf den Wiesen des Theresiensteins.