2G-Regelung für Besucher kommunaler Gremiensitzungen
Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und auf die Wertungen der 15. BayIfSMV für den Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen, hält die Oberbürgermeisterin die Anordnung einer 2G-Regelung für vertretbar.
Der Besuch dieser Sitzungen ist damit nur noch durch Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis möglich.
Durch diese Maßnahme will die Verwaltung die Handlungsfähigkeit der Stadt Hof aufrechterhalten und die Gesundheit aller Beteiligten schützen.