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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

  • Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

- Führungszeugnis für Behörden

- Gewerbezentralregisterauszug

(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

für Ausländer

- Handelsregisternummer

für juristische Personen

- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof)

Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte

Sie können die Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Reisegewerbekarte online beantragen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

Hausanschrift

Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1421

Telefax
+49 9281 815-1199

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E-Mail
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Webseite
https://www.hof.de/

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Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Klosterstraße 1 - 3

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