Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer- Handelsregisternummer
für juristische Personen- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Gaststättenerlaubnis; Beantragung
Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger
Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof)
Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte
Sie können die Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Reisegewerbekarte online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte
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