Zeltlager – Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenFor you responsible:
Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte
House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postal address
Postfach 1665
95015 Hof
Telephone
+49 9281 815-1421
Fax
+49 9281 815-1199
Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!