Skip to main content
Digital city hall

Wasserversorgung – Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

 

Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

 

Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.

 

Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

For you responsible:


Stadt Hof


House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-0

Fax
+49 9281 815-1199

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
post@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0