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Verfahrensfreies Bauvorhaben – Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

 

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

For you responsible:


Stadt Hof - Sachgebiet Baurecht und Bauordnung


House address
Karolinenstraße 17
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-1558

Fax
+49 9281 815-1199

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
bauordnung@stadt-hof.de

News

The vehicle registration office is now available again during normal opening hours.

Rubbish and dog faeces must be disposed of properly.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

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09281 815 0