Skip to main content
Digital city hall

Tiertransport – Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit

  • einem Navigationssystem,
  • einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
  • einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
  • einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen

ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.

  • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
    • Angaben zum Unternehmen/zur Institution
    • Angaben zum Transportmittel
    • Fahrzeugschein
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
    • Datennachweis des Navigationssystems
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben

Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.

Gebühr: 100 bis 1.000 EUR

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

For you responsible:


Stadt Hof - Veterinärwesen


House address
Bürgerstr. 18
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-1192

Fax
+49 9281 815-1197

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
veterinaeramt@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0