Skip to main content
Digital city hall

Tierschutzrechtliche Erlaubnis – Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.

 

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

 

  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
  • Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),
  • Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
  • Durchführung von Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.

 

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.

 

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.

Regional addition

Anzeige einer Tierhaltung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind. Sie können uns Ihren Anmeldung, Änderungsmitteilung und Abmeldung online übermitteln, d.h. Rinderhaltung, Schweinehaltung, Schafhaltung, Ziegenhaltung, Equidenhaltung, Geflügelhaltung, Bienenhaltung oder andere.

  • erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
  • geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • evtl. Verwendung geeigneter Stoffe

 

Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.

  • Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
  • Sachkundenachweise
  • Führungszeugnis als Zuverlässigkeitsnachweis

Gebühren: 5 - 25.000 EUR (je nach Einzelfall) zzgl. Auslagen

For you responsible:


Stadt Hof - Veterinärwesen


House address
Bürgerstr. 18
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-1192

Fax
+49 9281 815-1197

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
veterinaeramt@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0