Markt – Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
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Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte
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95028 Hof
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Postfach 1665
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Fax
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