Lärmschutz – Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenFor you responsible:
Stadt Hof
House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postal address
Postfach 1665
95015 Hof
Telephone
+49 9281 815-0
Fax
+49 9281 815-1199
Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!