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Kraftfahrzeug – Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II

Sie können für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Leasingbriefauskunft anfordern. Über die Auskunft können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde bzw. der Ausführung von bestimmten Zulassungsangelegenheiten veranlassen, dass diese der Zulassungsbehörde übersandt wird. Sie können dann bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dort bereits eingegangen ist. 

Das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Zulassungsangelegenheiten erforderlich:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk, wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten wird
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • Kennzeichenänderung, z.B. nach Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E)

Ihr Kredit- oder Leasinggeber schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Kfz-Zulassungstelle. Erst nach Eingang des Dokuments bei der Zulassungsbehörde kann die Zulassungsangelegenheit durchgeführt werden.

Sie benötigten für die Auskunft die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

  • keine

Die Zulassungsbehörde erteilt entsprechende Auskünfte auf Nachfrage. Sie kann diese im Online-Verfahren bereitstellen.

Für die Verwahrung, der Rücksendung des Zulassungsbescheinigung Teil II und – soweit beantragt - für die Eintragung der Sicherungsübereignung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 5,10 EUR erhoben.

Bitte achten Sie darauf, Ihre Zulassungsangelegenheit zeitnah auszuführen oder stimmen ggf. mit dem Kredit- oder Leasinggeber ab, wann dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde zurückfordern kann.

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News

The vehicle registration office is now available again during normal opening hours.

Rubbish and dog faeces must be disposed of properly.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

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