Skip to main content
Digital city hall

Katastrophenschutz – Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden

Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Eine Katastrophe im Sinn des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen (Umwelt) oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

 

Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden - also die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden -, die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.


Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks - THW - auf. Darüber hinaus sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

 

Einsatzleitung und Führung im Katastrophenschutz

 

Die Katastrophenschutzbehörde (i.d.R. Landratsamt, kreisfreie Gemeinde) stellt das Vorliegen und auch das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 BayKSG). Nach Feststellung des Katastrophenfalls leitet sie den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind (Art. 5 BayKSG). Sie hat hierzu ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden der gleichen oder einer niedrigeren Stufe (Art. 5 BayKSG). Artikel 2 Absatz 3 BayKSG gibt den Regierungen und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Eintrittsrecht, d.h. sie können die Einsatzleitung selbst übernehmen.

 

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort soll die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen. Dieser leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen (Art. 6 BayKSG).

 

Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden

 

Vorbereitende Maßnahmen

 

  • Planungen
    • Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
    • Allgemeine Katastrophenschutzplanung
    • Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
  • Regelungen
    • Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
    • Aus- und Fortbildung
  • Übungen

 

Einsatzleitung im Katastrophenfall

 

  • Gesamt-Einsatzleitung
  • Koordination aller Einsatzmaßnahmen, Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
  • Anforderung externer Ressourcen/Einsatzkräfte

For you responsible:


Stadt Hof - Brand- und Katastrophenschutz


House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-1439

Fax
+49 9281 815-1199

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0