Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes – Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
- Antrag auf Frequenzzuteilung
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-Funkrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
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