Skip to main content
Digital city hall

Eigenwohnraum – Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

Gegenstand

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen

oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

Zuwendungsfähige Kosten

Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig. 

Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt mit einem zinsvergünstigten Förderdarlehen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei Bau und Ersterwerb und bis zu 40 Prozent  bei Zweiterwerb sowie mit einem einmaligen Kinderzuschuss in Höhe von 7.500 Euro je Kind und einem Bestandszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den Zweiterwerb und Ersatzneubau eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung.

Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.

Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo

Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen.

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. 
  • Für den Zweiterwerb wird zudem ein Zuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 50.000 Euro gewährt.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. 
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Ausschlusskriterien:

Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag Eigenwohnraum undMietwohnraum im Zweifamilienhaus: Stabau Ia
    • Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
    • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b

Das Verfahren ist zweistufig: 

  1. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. 
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich

Es fallen keine Kosten an.

Keine

For you responsible:


Stadt Hof - Bauverwaltung, Wohnungsbauförderung


House address
Karolinenstraße 17
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

Telephone
+49 9281 815-1532

Fax
+49 9281 815-1199

Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Mail
wohnungsbaufoerderung@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0