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Datenschutz – Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.

Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:

 

Auskunftsrecht

 

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere

 

  • die Verarbeitungszwecke,
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet wurden,
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen diese Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
  • die geplante Dauer, für die diese Daten gespeichert werden,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde,
  • gegebenenfalls Informationen über die Herkunft der Daten und
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung.

 

Recht auf Berichtigung

 

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.

 

Recht auf Löschung

 

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise

 

  • die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, oder
  • Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ersichtlich ist.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise

 

  • die Richtigkeit Ihrer Daten noch überprüft werden muss,
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber keine Löschung der Daten, sondern nur die Einschränkung der Nutzung verlangen, oder
  • der Verantwortliche die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie aber diese noch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

 

Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.

Regional addition

Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!

Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.

keine

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datenschutz@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

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Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

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