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Brand- und Katastrophenschutz – Informationen zur Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen.

Die Alarmierungsplanung ist die Zuordnung von Einsatzmitteln und Maßnahmen zu

  • Einsatzstichwörtern
  • Objekten/Gebieten
  • Zeiträumen

Die Alarmierung ist flächendeckend zu planen. Über die flächendeckende Planung hinaus sind objekt- und ereignisbezogene Alarmierungsplanungen - soweit erforderlich - anzulegen (z. B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb, Eisenbahnunfall). Es ist anzustreben, die Alarmierungsplanung auf Fahrzeuge und kleinere Organisationseinheiten (Schleifen) bezogen anzulegen, um eine möglichst bedarfsgerechte Alarmierung zu erreichen. Unabhängig von der Alarmierung gemäß der Alarmierungsplanung sind Nachalarmierungen jederzeit möglich.

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden, für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Sie werden dabei von den Leitern der Integrierten Leitstellen (ILS), den Kreis- und Stadtbrandräten, den Leitern der Berufsfeuerwehren, den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes, den Mitwirkenden im Katastrophenschutz, den THW-Ortsbeauftragten, allen staatlichen und kommunalen Stellen sowie von den Betreibern von Anlagen und Einrichtungen gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) unterstützt.

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Stadt Hof - Brand- und Katastrophenschutz


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News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

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Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

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