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Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Führerscheinstelle / Ordnungsaufgaben Straßenverkehr

Hausanschrift

Karolinenstr. 40
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1441

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
verkehrsaufsicht@stadt-hof.de

Webseite
http://www.hof.de

Neuigkeiten

Vier Hofer Schulklassen hatten die Möglichkeit, sich über Europa und europäische Geschichte zu informieren.

Auf diesem Foto ist ein Wahlbrief zu sehen

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Bis 7. Juni können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1441