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Stabilisierungshilfe

Die Stadt Hof möchte für das Jahr 2024 wieder einen Antrag beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat auf Gewährung von Stabilisierungshilfen stellen.

Dies ist das Ergebnis der Stadtratssitzung vom 15.01.2024. Dem Beschluss gingen Gespräche in besagtem Ministerium voraus, an denen Oberbürgermeisterin Eva Döhla und Stadtkämmerer Peter Fischer teilnahmen.

Nach Aussage des Ministeriums müssen folgende Anforderungen durch die Stadt Hof erfüllt werden, um eine Chance auf weitere Stabilisierungshilfen zu erhalten:

  • Das Haushaltskonsolidierungskonzept, das die Stadt Hof 2011 erstellt und jährlich aktualisiert und ergänzt hatte, muss grundsätzlich neu aufgestellt werden. Hierzu müssen Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet und umfassend dargestellt werden. Neben neuen Einsparungsmöglichkeiten oder Mehreinnahmen stellen auch bereits ergriffene Maßnahmen, die zu einer Begrenzung von Ausgaben geführt haben, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar. Diese gilt es zu evaluieren und weiter zu optimieren. Ein weiterer Ansatzpunkt wird es sein, die Ausgaben im Vermögenshaushalt zu priorisieren. Laufende Überlegungen, Prüfungen und Beratungen im Stadtrat werden ebenfalls in das Konzept aufgenommen.
     
  • Die Einnahmesituation ist spürbar und werthaltig zu verbessern. Dies gilt für Gebühren in allen kommunalen Bereichen. Auch durch eine Anhebung der Hebesätze in der Grund- und Gewerbesteuer kann eine Verbesserung erreicht werden. Dies wird ebenfalls überprüft.
     
  • Die freiwilligen Leistungen bzw. Einrichtungen außerhalb der originären kommunalen Pflichtaufgaben sind hinsichtlich weiterer Konsolidierungs- bzw. Einsparpotenziale zu überprüfen. Größte Ausgabenpositionen sind hier das Theater und die Freiheitshalle. Ziel muss es sein, die freiwilligen Leistungen in der Summe zu reduzieren.

 

Auch der Wille der Stadt Hof zur weiteren Entschuldung muss dargestellt werden. Hierzu müssen ungeplante Mehreinnahmen des Jahres 2023 genutzt werden, um die Aufnahme bereits genehmigter Kredite zu vermeiden. Dies gilt auch für die Jahre 2025 bis 2027.

Oberbürgermeisterin Eva Döhla betont: „Die Gespräche mit den Vertretern des Ministeriums sind sehr kooperativ verlaufen. Nun beraten wir den weiteren Weg und die notwendigen Maßnahmen ausführlich im Stadtrat. Das ist eine große Aufgabe, die wir alle gemeinsam sehr verantwortungsvoll angehen werden. Danach bin ich zuversichtlich, dass wir an die guten Gespräche mit dem Ministerium anknüpfen können, um einen möglichst zielführenden Antrag auf Stabilisierungshilfen für das Jahr 2024 zu stellen.“

 

Zum Hintergrund

 

Für die Jahre 2021 und 2023 lehnte der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, am 21.12.2023 die Anträge der Stadt Hof auf Gewährung von Stabilisierungshilfen gemäß Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes Bayern ab.

Für das Jahr 2021 begründet der Freistaat Bayern dies mit dem Umstand, dass die Stadt Hof mehr Kredite für Investitionen im Abwasserbereich aufgenommen hat, als sie tatsächlich an Ausgaben in diesem Bereich leisten musste. Er erkennt zwar an, dass diese Kreditaufnahme haushaltsrechtlich geboten war, um einen Verlust von Kreditgenehmigungen zu vermeiden. Allerdings könnten diese haushaltsrechtlichen Erwägungen im Rahmen der Stabilisierungshilfen nicht berücksichtigt werden. Damit sei die Vorgabe, dass es zu keiner Nettoneuverschuldung kommen dürfe, seitens der Stadt Hof nicht eingehalten worden.

Für die Gewährung einer Stabilisierungshilfe im Jahr 2023 seien nach Auffassung des Freistaates Bayern zwar die Voraussetzungen „finanzielle Härte“, „strukturelle Härte“ und „Beschränkung der Kreditaufnahmen“ zahlenmäßig erfüllt, jedoch habe die Stadt Hof den Nachweis des erforderlichen Haushaltskonsolidierungswillens nicht erbracht.

Der Stadtrat der Stadt Hof hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 mehrheitlich beschlossen, dass gegen diese Bescheide des Freistaates Bayern keine Klage eingereicht wird.