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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

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95028 Hof

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Postfach 1665
95015 Hof

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Neuigkeiten

Am 4. und 5. Mai 2024 wird die Hofer Innenstadt zum Treffpunkt für Liebhaber handgefertigter Kunst und kulinarischer Genüsse.

Am vergangenen Samstag eröffnete Oberbürgermeisterin Eva Döhla offiziell die touristische Saison in Hof.

Der Weihnachtsmarkt 2024 findet in diesem Jahr vom 25. November bis 22. Dezember statt.

Voigt Uwe

Uwe Voigt

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

09281 815 1436