1. Verfahren
Breitbandausbau Hof
Der Freistaat Bayern strebt mit einem Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an.
Die Stadt Hof hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen könnte. Dieses Gebiet umfasst die Gewerbegebiete Kulmbacher Straße Nord und Süd.
Die Stadt Hof beabsichtigt die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite und sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Gebiet an. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft am Standort Hof benötigt eine zukunftsfähige Internetversorgung.
Das Verfahren wurde inzwischen abgeschlossen.
Ist-Versorgung
Die Bedarfsermittlung/Ermittlung der Ist-Versorgung im vorläufig definierten Erschließungsgebiet ist nunmehr abgeschlossen. In der nachfolgenden Karte ist die Situation dargestellt. Als Quellen dienten der Breitbandatlas des Bundes sowie eine Befragung ausgewählter Unternehmen im Gebiet mit dem vorgegebenen Standard-Fragebogen.
Dabei zeigte sich, dass die Bandbreiten im Download und Upload, die im Breitbandatlas dargestellt sind, in einzelnen Teilbereichen des Gebietes in der Realität bei weitem nicht erreicht werden. So sind Bandbreiten im Download weit unter 10 Mbit/sec. eher der Normalfall.
Karte Ist-Versorgung
Markterkundung
Der Freistaat Bayern strebt mit einem Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an.
Die Stadt Hof hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen könnte. Dieses Gebiet umfasst die Gewerbegebiete Kulmbacher Straße Nord und Süd.
Die Stadt Hof beabsichtigt die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite und sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Gebiet an. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft am Standort Hof benötigt eine zukunftsfähige Internetversorgung.
Im Rahmen der Markterkundung werden nunmehr die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung im vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartografisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber schon jetzt angeboten werden. Auf Basis der Rückmeldung der Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung wird die Karte der Ist-Versorgung aktualisiert.
Das Ergebnis der Markterkundung wird hier und im Portal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Dabei werden auch eventuelle Ausbaupläne der Netzbetreiber und die hierdurch realisierten Bandbreiten im eigenwirtschaftlichen Ausbau erläutert.
Die Markterkundung dient dem Zweck, zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren mit welchen Bandbreiten planen. Ein Gebiet, für das dann ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und mit einem technischen Konzept nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle möglichen Endkunden im Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, mit Angebotsabgabe bestätigen muss, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1. Juli eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat und grundsätzlich bereit ist, seine passive Infrastruktur anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt wurde, ist der Stadt Hof diese mitzuteilen. Die Stadt Hof weist dann auf diese Tatsache in der Bekanntmachung zur Ausschreibung hin.
Auf entsprechende Nachfrage von möglichen Teilnehmern im Auswahlverfahren stellt die Stadt Hof die erhaltenen Informationen zu der nach dem Stichtag 1. Juli errichteten Infrastruktur zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass andere Teilnehmer im Auswahlverfahren die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einbeziehen können.
Die Stadt Hof prüft nun mit diesem Schritt Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Hof ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann zu fördernden Anbieters durchführen.
Die Stadt Hof fordert daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze auf, mitzuteilen, ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Hof bis spätestens 30.10.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Hof kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Hof mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Stadt Hof jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, bleiben diese unberücksichtigt.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
Das Markterkundungsverfahren der Stadt Hof endet am 30. September 2014.
Bekanntmachung
Bekanntmachung bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der bayerischen Breitbandrichtlinie
Kooperationsvertrag
Die Stadt Hof hat am 14.8.2015 den Kooperationsvertrag für das Erschließungsgebiet Kulmbacher Straße unterzeichnet.