Zum Hauptinhalt springen

Adoption; Informationen zur Freigabe

Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.

Die Freigabe eines Kindes zur Adoption ist eine überlegenswerte Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch. Die Jugendämter sind bei der Adoptionsvermittlung behilflich. Angesichts der sehr großen Zahl von Paaren, die sich als Interessenten für eine Kindesannahme vormerken lassen, bestehen gute Aussichten für eine Vermittlung zu geeigneten und liebevollen Adoptiveltern.

Bringt die Frau das Kind zur Welt, kann sie frühestens nach acht Wochen die Einwilligung in eine Adoption erteilen. Hierbei müssen aber die Annehmenden schon feststehen. Eine "Blanko-Adoption", bei der nur eine allgemeine Einwilligung der Mutter vorliegt, ist unzulässig. Allerdings kann die Einwilligung zu einer "Inkognito-Adoption" gegeben werden. Bei dieser stehen die Adoptiveltern fest; die Mutter des Kindes kennt sie jedoch nicht.

Für eine Adoption ist zwar grundsätzlich die Einwilligung "der Eltern" erforderlich. Eine Beteiligung des leiblichen Vaters scheidet jedoch aus, wenn er nicht bekannt ist. Ein Mann, der sich für den Erzeuger des Kindes hält, kann eine Beteiligung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.

Die Einwilligung der Mutter muss vor dem Notar/der Notarin beurkundet werden und anschließend dem Familiengericht zugehen. Sie kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erteilt werden. Die Einwilligung ist unwiderruflich. Allerdings verliert sie ihre Kraft, wenn die Adoptiveltern ihren Antrag zurücknehmen oder das Familiengericht die Annahme versagt. Ferner verliert die Einwilligung ihre Kraft, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Wirksamwerden der Einwilligung angenommen wird.


Die "Freigabe zur Adoption" ist eine im vitalen Interesse des Kindes überlegenswerte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch. Allerdings muss sich die Mutter darüber im Klaren sein, dass die Adoption nicht rückgängig gemacht werden kann und grundsätzlich ein Offenbarungs- und Ausforschungsverbot hinsichtlich ihrer Umstände besteht. Die Mutter hat also keinen Anspruch darauf, später die Namen der Adoptiveltern zu erfahren oder Kontakt mit ihrem Kind aufzunehmen. Deshalb sollte sie sich über die hieraus folgenden, möglicherweise schwerwiegenden psychologischen Konsequenzen einer Freigabe zur Adoption im Klaren sein.

Zuständigkeit

Jugendamt als Adoptionsvermittlungsstelle; Familiengericht zur Entscheidung über die Adoption.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Adoptionsvermittlung

Hausanschrift

Klosterstraße 23
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1280

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
jugendundsoziales@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de

Neuigkeiten

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Auf diesem Foto hören Menschen einem Vortrag zu

Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hof lädt zu einem Fachvortrag ein.

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Ein ausgeschnittenes i

Ein Vortrag für ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen.

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Senioren im Gespräch

Die Bayerische Architektenkammer bietet in der Region Hof in diesem Jahr sechs Beratungstermine an.

In Hof werden in Kürze zufällig ausgewählte Mieter ein Anschreiben der Stadt Hof sowie einen Fragebogen zur Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit…

Auf Wunsch der Pioneers of Tomorrow ist das Hofer Bahnhofsviertel um eine sportliche Attraktion reicher.

Dr. Burkhard Baier

Unternehmensbereich 2 - Schulen, Jugend, Soziales, Sport

09281 815 1201

E-Mail schreiben