Zum Hauptinhalt springen

Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.

Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).

Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

- Waffenbesitzkarte

- Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief

(sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)
  • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
  • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Sicherheit und Ordnung, OWiG

Hausanschrift

Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1430

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de/

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

Klosterstraße 1-3

95028 Hof

09281 815 1431