Zum Hauptinhalt springen

Familiennachzug

Deine Familie kommt zu dir

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen. Die einzelnen Regelungen zum Nachzug von ausländischen Familienangehörigen, die auch für den Nachzug von Lebenspartnern entsprechende Anwendung finden, sind im Aufenthaltsgesetz sehr detailliert festgelegt. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Familiennachzugs sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels und des zugrunde liegenden Zwecks des Aufenthalts des bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen.

Formulare

Folgende Formulare können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und anschließend entweder persönlich bei der zuständigen Stelle vorlegen oder per Post zusenden:

Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen

download

Abholvollmacht

download

Datenschutzhinweise

download

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

Stadt Hof Logo

Maria Thaler

Fachbereich Bürgeramt

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 0