Vorhabenbezogener Bebauungsplan „VEP Solarpark Kläranlage"
Wirksamkeit/In Kraft treten:
Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 385 vom 19.07.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 20.10.2021 genehmigt.
Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 411 vom 27.09.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "VEP Solarpark Kläranlage" mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan) einschl. Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich wird am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Bebauungsplan tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Nach in Kraft treten werden folgende Unterlagen im Fachbereich Stadtplanung, Karolinenstraße 17, 95028 Hof, 1. OG bereitgehalten:
- Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschl. Umweltbericht
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan)
- eine Zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurde.
Lage des Plangebietes:
Das betroffene Gebiet befindet sich im nordwestlichen Stadtgebiet von Hof, westlich der Kläranlage des Abwasserverbands Saale und östlich der Bahnlinie Hof- Leipzig und zum Gewerbegebiet Leopoldstraße. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 5,4 ha.
Anlass und Erforderlichkeit der Planung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung von Solarmodulen zur Gewinnung, Speicherung und Umwandlung elektrischer Energie aus Sonnenlicht.