Stadt Hof spricht Verbot für den Betrieb offener Feuerstätten aus
Grillen in Grillgeräten ist weiterhin erlaubt!
Beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken ist die Grillkohle ordnungsgemäß abzulöschen. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von städtischen Bediensteten sowie von durch die Stadt Hof hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 € fällig. Nach einer Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hof ist aufgrund der aktuell herrschenden hohen Temperaturen und geringen Niederschlagsmengen die Brandgefahr, auch im Stadtgebiet von Hof, um ein Vielfaches gestiegen. Der sehr hohe Waldbrandgefahrenindex und der hohe Graslandfeuerindex spiegeln diese Aussage wieder. Die Feuerwehr der Stadt Hof hält es daher für erforderlich offene Feuerstellen, wie z.B. Lagerfeuer, Sonnwendfeuer oder offene Feuer zur Zubereitung von Speisen, zu untersagen. Hierzu zählen auch offene Feuer in dafür angelegten Feuerstellen. Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher, also abgelöscht, entsorgt wird. Die ausführliche Begründung dieses Verbots können Sie in der angehängten Allgemeinverfügung nachlesen.