Rechtslage – Böller und Raketen an Silvester
Es gilt in diesem Jahr kein Verkaufsverbot von Raketen und Böllern vor Silvester und es gibt kein allgemeines Abbrennverbot.
Allerdings ist nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen bundesweit verboten.
Daneben sollte jeder „Feuerwerker“ bedenken, dass er keine anderen Anwesenden oder Passanten gefährdet, dass auf Tiere besondere Rücksicht zu nehmen ist und auch der Verkehr nicht behindert wird.