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Hilfsprogramm des Freistaats Bayern für Vereine

Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege bietet das Bayerische Staatsministerium befristete Corona-Hilfen an. Der Hofer Stadtheimatpfleger Leo Reichel erklärt, wie örtliche Vereine in den Genuss der Hilfen kommen können.

Tipp von Hofer Stadtheimatpfleger Leo Reichel

„Wir möchten alle Hofer Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege darauf hinweisen, dass sie Hilfen vom Bayerischen Staat erhalten können“, erklärt der Hofer Stadtheimatpfleger Leo Reichel. Verschiedene Vereine, unter anderem Wander-, Geschichts-, Verschönerungs-, Garten- und Fördervereine wie auch Karnevalsgesellschaften können beim Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat Corona-Hilfen beantragen.

Das Förderprogramm soll sicherstellen, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft und trotz der Corona-Pandemie gesichert wird. „Traditionen und Bräuche sollen erhalten bleiben“, so Reichel. Das finanzielle Hilfsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums gewährt, vorbehaltlich der Förderrichtlinien, einen einmaligen Ausgleich von durch die Pandemie entstandener Nachteile in Höhe von 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2021 stattgefunden haben. Maximal werden 2.000 Euro pro Verein zugeschossen. Leo Reichel sagt: „Ich empfehle allen Hofer Vereinen zu prüfen, ob sie für das Hilfsprogramm in Frage kommen und ob so die Vereinskasse unterstützt werden kann.“

Anträge auf Unterstützung können bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Den Antrag und die zu beachtenden Förderrichtlinien finden Vereinsmitglieder auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/default.htm