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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Tuchergelände II"

Wirksamkeit/In Kraft treten

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 685 vom 14.11.2022 den Bebauungsplan

"VEP Tuchergelände II" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt am Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung (27.01.2023) in Kraft.

Nach in Kraft treten werden folgende Unterlagen im Fachbereich Stadtplanung,

Karolinenstraße 17, 1. OG Zimmer 103 bereitgehalten:

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Freiflächengestaltungsplan)
  • eine Zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurde

Lage:

Das Plangebiet (ehemaliges Tuchergelände) befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Hof und wird von der Schleizer Straße erschlossen. Umgeben ist das Gebiet im Norden von einer Kleingartenanlage, im Westen von der Saale und dem Saaleradweg, im Süden von einem angrenzenden Gehölzbestand und wohn- bzw. mischgebietstypischer Bebauung an der Straße „Alter Seligenweg“ sowie im Osten von der Bundesstraße 2 (Schleizer Straße). Durch die aktuelle Bauleitplanung ist das Flurstück 2114 der Gemarkung Hof betroffen, welches sich bereits im Besitz des Vorhabenträgers befindet. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,7 ha.

Ziel und Zweck:

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Umstrukturierung und Modernisierung des

bestehenden Einkaufszentrums, damit dieser zukünftig die aktuellen Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden erfüllt. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Verkaufsfläche neu zu ordnen und zu verkleinern sowie die Parkplatzsituation großzügiger zu gestalten. Durch die Verkleinerung der Verkaufsflächen werden einige nicht mehr genutzte Gebäudeteile des Einkaufszentrums und die Tankstelle zurückgebaut. Verbunden mit der Umsetzung des Vorhabens ist jedoch eine teilweise Erhöhung von innenstadtrelevanten Sortimenten. Um Beeinträchtigungen des Einzelhandels in der Stadt Hof zu vermeiden, wurden Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungen und Sortimente gemäß der „Hofer Liste“ mit maximal zulässigen Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente getroffen. 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Begründung mit Umweltbericht

Vorhaben - und Erschließungsplan

Freiflächenplan

Grundriss Untergeschoss und Tiefgarage

Grundriss Erdgeschoss

Ansicht Norden

Ansicht Süden

Zusammenfassende Erklärung​​​​​​​