Bebauungsplan "Schellenberg"
In Kraft treten:
Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 485 vom 16.12.2021 den Bebauungsplan "Schellenberg" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Nach in Kraft treten werden folgende Unterlagen im Fachbereich Stadtplanung, Karolinenstraße 17, 1. OG bereitgehalten:
- Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht,
- eine Zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurde.
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Schützenstraße und umfasst die sogenannte „Scherdelswiese“ sowie die Wohnbereiche entlang der Schützenstraße und ist ca. 0,4 ha groß.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auch auf das Teilgebiet für die Ausgleichsfläche. Diese Ausgleichsfläche befindet sich südlich der Grundstücke an der Friedrich-Naumann-Straße, östlich des Kornhausweges.