Notwendige formale Schritte
Gewerbeanmeldung durch Exitenzgründer
Erfolgt die eigentliche Gründung nach der Finanzierungssicherung, sind formale Schritte notwendig:
Gewerbeanmeldung bei der Stadt Hof, die Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Kammern, Bundesagentur für Arbeit u.a. je nach Gewerbeart informiert. Einige Gewerbearten sind überwachungsbedürftig und/oder erlaubnispflichtig.
Ansprechpartner Gewerbeanmeldungen bei der Stadt Hof:



Bestimmte Rechtsformen verlangen eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Wichtige Informationen gibt dazu die Landesnotarkammer Bayern.
Einige Behörden sollten u.U. direkt kontaktiert werden: Finanzamt - Steuernummer, Gewerbeaufsichtsamt - Betriebsräume, Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, Krankenkasse - Meldepflicht, Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung für Unternehmer und Mitarbeiter
Weitere nützliche Tipps zur Gewerbeanmeldung finden Sie auch auch der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
Kontakt
Wirtschaftsförderung der Stadt Hof
Ansprechstelle für den Unternehmerservice
Herr Walter Friedl
+49 (0)9281 815 1305
+49 (0)9281 815 87 1305
walter.friedl@stadt-hof.de