Schwerbehindertenparkausweis
Sie können sehr schlecht bzw. schwer laufen bzw. sitzen im Rollstuhl und möchten prüfen lassen, ob Sie einen Schwerbehindertenparkplatz benutzen dürfen? Für die Prüfung, ob die Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises erfüllt sind benötigen wir in der Regel auf jeden Fall Ihren Schwerbehindertenbescheid, der Ausweis langt leider oft nicht aus.
Welche Schwerbehindertenparkausweise den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Sollten hierzu Fragen sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Welche Rechte man mit einem gültigen Schwerbehindertenparkausweis hat, entnehmen Sie bitte der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ des Zentrums Bayerns Familie und Soziales.
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