Erforderliche Unterlagen bei Neuzulassungen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, und COC Papier des Herstellers.
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- bei Importfahrzeugen aus Drittländern/EU-Ländern ist es in jedem Fall sinnvoll, sich mit allen Unterlagen mit der Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen (siehe auch: Zulassung eines gebrauchten/neuen Fahrzeuges aus dem Ausland)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Kontakt
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Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
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