Neuzulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
- EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Staaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Staaten)
- evtl. ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EU – Übereinstimmungsbescheinigung. Sollten keine Vorpapiere vorhanden sein, wird eine Bestätigung des Importeurs benötigt. Diese muss enthalten: Der Importeur hat keinerlei Papiere vom Hersteller erhalten, es handelt sich um ein Neufahrzeug und dem Importeur ist nicht bekannt ob evtl. Vorpapiere bei einer in- oder ausländischen Bank hinterlegt sind.
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrzeug- Identitätsnummer
Kontakt
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
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