Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
- ausländische Fahrzeugpapiere und / oder wenn vorhanden EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Staaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Staaten, nur wenn die Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die Laufleistung weniger als 6000 Kilometer beträgt).
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrzeug- Identitätsnummer
- ausländische Kennzeichen (nur wenn Fahrzeug noch zugelassen)
- ausländische Kaufverträge sind ins Deutsche zu übersetzen
Kontakt
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof
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