Kennzeichnung emmisionsarmer Fahrzeuge
Zum 1. März 2007 wird die Kennzeichnung sämtlicher Kraftfahrzeuge nach der Höhe ihrer Schadstoffemissionen bundesweit einheitlich geregelt.
Außerdem werden neue Verkehrszeichen („Umweltzone“) zur Umsetzung von Verkehrbeschränkungen und Fahrverboten bei hohen Schadstoffbelastungen in der Luft eingeführt. Fahrzeuge mit Plakette können von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn ein auf die jeweiligen Plaketten bezogenes Verkehrszeichen dies zulässt. Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 (Euro 1) entsprechen oder höhere Emissionswerte aufweisen, erhalten keine Plaketten.
Beginn einer Umweltzone
Ende einer Umweltzone
alle Kfz mit diesen
Plaketten dürfen einfahren.
!! Wichtig !! : Es besteht keine Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in eine Umweltzone fahren will, benötigt auch die Klebeplakette.
keine Plakette
- Pkw mit Ottomotor ohne G-Kat
- Diesel PKW nach Euro 1 oder schlechter
- LKW nach nach Euro 1 oder schlechter
- Diesel PKW nach Euro 2
- LKW nach Euro 2


- Diesel PKW nach Euro 3
- LKW nach Euro 3
- Diesel PKW mit Nachrüstung entspr.
PM1 (PKW ab 2500 kg zGG).
- PKW mit Ottomotor und G-KAT
- Diesel PKW nach Euro 4
- LKW nach Euro 4, Euro 5 u. EEV
- Diesel PKW mit Nachrüstung entspr. PM1
(PKW bis 2500 kg zGG) PM2, PM3, PM4 - Diesel PKW mit Partikelemission unter 5mg/km
(Vorschlag für Euro5) entspr. PM5 (serienmäßige
Ausrüstung mit geregeltem Partikelfilter ab Werk). - KFZ ohne Verbrennungsmotor (Elektromotor oder
Brennstoffzelle)
Kontakt
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
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