Bewohnerparken Innenstadt und Klinikum
Beantragung der Parkausweise
1. Antragsberechtigt in den jeweiligen Parkbereichen sind die Bewohner folgender Straßenzüge (lt. Stadtratsbeschluss):
Bahnhofsviertel B 1
Alsenberger Straße 1 – 13, Alsenberger Straße 2 - 4, Alter Torweg, Bahnhofstraße, Bergstraße, Königstraße 24 – Ende, Königstraße 23 – Ende, Liebigstraße, Moltkestraße 2 –16, Moltkestraße 1 – 19, Oberer Anger, Pfarr; Sophienstraße, Theresienstraße, Weißenburgstraße, Wörthstraße
Bahnhofsviertel B 2
Alsenberger Straße 15 – Ende, Alsenberger Straße 6 – Ende, Am Bahnbetriebswerk, Bahnhofsplatz, Königstraße 1 -19, Königstraße 2 - 22, Landwehrstraße, Moltkestraße 18 –Ende, Moltkestraße 21 – Ende, Orleansstraße, Rauschenbachstraße, Rekkenzeplatz, Roonstraße, Saalleitenweg, Sedanstraße
Klinikum K
Beethovenstraße 1-24, Richard-Wagner-Straße 29-66, Eppenreuther Straße 1-12, Ernst-Reuter-Straße 5, Münsterweg 1-14
Neustadt N
Auguststraße, Bürgerstraße, Gymnasiumsplatz, (untere) Karolinenstraße, Klosterstraße, Klostertor, Neue Gasse, Sigmundsgraben , Theaterstraße
Münch-Ferber-Karree MF
Goethestraße, Lessingstraße Hs-Nrn. 1,3,9, Münch-Ferber-Straße, Schützenstraße zw.Goethestraße und Schützenweg, Schützenweg
Saaleaue S
Altstadt, Fischergasse, Graben, Kirchplatz, Lorenzgässchen, Lorenzstraße, Ludwigstraße, Maxgasse, Maxplatz (ohne Parkgebühr), Mühlberg, Mühldamm, Mühlstraße, Mühlwinkel, Oberer Torplatz, Oberes Tor, , Rähmberg, Schultor, Biengäßchen
Schlossgasse SG
Jean-Paul-Gässchen, Dr.-Wirth-Platz, Karlstraße, Karolinenstraße (zw. Klosterstraße und Oberem Tor), Realschulgässchen, Schlossgasse, Schlossplatz
Westend W
Bachstraße, Bismarckstraße, Bayreuther Straße, Brunnenstraße, Friedrichstraße, Jahnstraße (zw. Westendstraße und Bahnlinie), Hochstraße 1 - 3, Konrad-Adenauer-Platz, Kreuzsteinstraße, Kurt-Schumacher-Platz, Kugelwiesenweg, Luitpoldstraße, Marienstraße, Münsterstraße, Poststraße, Schillerstraße, Sonnenplatz, Von-der-Tann-Straße, Wilhelmstraße
2. Als Inhaber einer Bewohnerparkberechtigung genießen Sie ein Vorrecht nach der Straßenverkehrs-Ordnung, das anderen Verkehrsteilnehmern nicht zuerkannt werden kann.
Benutzen Sie daher bitte vorrangig freie Bewohnerparkplätze und nicht Stellplätze, die allen Verkehrsteilnehmern offenstehen, denn umgekehrt haben Andere keinen Zugang zu Bewohnerstellplätzen.
3. Parken mit der Parkkarte ist jeweils nur in den beschilderten Stellflächen des Bereiches gestattet, dessen Kennbuchstaben auf den Verkehrszeichen mit denen des grünen Parkausweises übereinstimmen.
4. Legen Sie Ihre grüne Parkkarte bitte stets gut lesbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs.
5. Bei einem Fahrzeugtausch innerhalb der Gültigkeitsdauer sind wir gerne bereit, den Parkausweis mit derselben Gültigkeitsdauer kostenlos umzutauschen.
6. Die Bewohnerparkerlaubnis ist kennzeichenbezogen, zeitlich beschränkt und nicht übertragbar. Für die rechtzeitige Verlängerung sind Sie als Inhaber selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie im Interesse aller berechtigt parkenden Bewohner mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Die Stadt Hof kann nach Ablauf der Gültigkeit über Ihre Parkgenehmigung wieder frei verfügen und sie einem anderen Berechtigten zuteilen.
Legen Sie bitte immer Zulassungsbescheinigung und Mietvertrag oder Unterschrift des Vermieters auf dem Antragsformular vor.
Parkausweisbereiche (2,2 MB)
Antragsformular (47,1 kB)
Kontakt
Bürgerzentrum
Karolinenstr. 40
95028 Hof
+49 (0)9281 815 1460
+49 (0)9281 815 1455
buergeramt@stadt-hof.de
Öffnungszeiten
Mittwoch, Freitag 7:30 – 12 Uhr
Donnerstag 7:30 – 18 Uhr