Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- die / das amtliche Kennzeichen
Bei der Außerbetriebsetzung muss eine Erklärung abgegeben werden, was mit dem Fahrzeug geschehen wird.
Des Weiteren muss bereits bei der Außerbetriebsetzung erklärt werden, ob das Kennzeichen für eine Wiederzulassung (gleicher Fahrzeughalter und gleiches Fahrzeug) reserviert werden soll.
Kontakt
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof
+49 (0)9281 815 1800
+49 (0)9281 815 1809
verkehrsaufsicht@stadt-hof.de
Wunschkennzeichen
Reservierungen hier.