Steuerliche Begünstigungen
Richtlinien des Einkommenssteuergesetzes
Der Eigentümer hat die Möglichkeit, im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 169 BauGB) oder bei einem Denkmal erhöhte steuerliche Absetzungen oder Sonderausgaben beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen, wenn er an seinem Gebäude Investitionen tätigt. Zu beachten ist hierbei das Einkommenssteuergesetz.
- § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) - Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen -
- § 10 f Einkommenssteuergesetz (EStG) – Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und Städtebaulichen Entwicklungsbereichen
- § 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG) - Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
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Zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes VII "Biedermeierviertel" waren Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Der Untersuchungsbericht stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse dar.
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