Für die Vorbereitung und Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen innerhalb der mit Satzung förmlich festgelegten Sanierungsgebiete, Stadtumbau- und anderen Fördergebiete können Städtebaufördermittel des Bundes, des Landes und der Stadt gewährt werden.
Die Städtebauförderung besteht aus verschiedenen Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Förderung von
- Erneuerungsbedürftigen Stadtkernen, in Hof insbesondere auch des Biedermeierviertels und der Gründerzeitgebäude
- Städtebaulichen Denkmalschutz in historischen Stadtkernen,
- Stadtumbauprojekten und im vom Leerstand betroffenen (Wohn-)Vierteln,
- Sozialen Projekten