Die Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Hof beraten Sie in Zusammenarbeit mit der Stadterneuerung Hof GmbH zu allen Fragen hinsichtlich
- Sanierungsgenehmigungen gemäß §§ 144 / 145 ff BauGB,
- Instandsetzung, Modernisierung und Neubau von Gebäuden,
- der Gestaltung von Freiräumen,
- der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung und
- zu Ausgleichsbeträgen und Steuerbegünstigungen bei Maßnahmen in Sanierungsgebieten nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergestz (EStG).