Kommunen können in Erneuerungsgebieten zur vereinfachten Förderung kleinerer privater Maßnahmen eigene Förderprogramme auflegen. Die Stadt Hof hat dafür nun drei Richtlinien erlassen, mit diesen können zum Beispiel Fassadeninstandsetzungen, Hofbegrünungen oder Aufwertungen von Geschäftsflächen bezuschusst werden.
Vorbehaltlich der Zuweisung von Fördermitteln durch die Regierung von Oberfranken und vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts können nach Inkrafttreten der Richtlinien am 01.05.2021 Fördermittel an bauwillige Antragsteller ausgereicht werden.
Der Antrag auf Förderung muss nach Beratung durch den jeweiligen Ansprechpartner und vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
In diesem Übersichtsplan finden Sie die Sanierungsgebiete und Stadtumbaugebiete, in denen die Richtlinien zur Anwendung kommen.
Liegt Ihr geplantes Vorhaben in einem festgelegten Sanierungsgebiet ist Ihr Ansprechpartner als Sanierungsträger der Stadt Hof die Stadterneuerung Hof GmbH:
Frau Julia Feulner +49 (0)9281 812 516
Sanierung@stadtwerke-hof.de
Liegt Ihr geplantes Vorhaben im Stadtumbaugebiet bzw. im Soziale-Stadt-Gebiet kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Stadtplanung der Stadt Hof:
Frau Alexandra Deeg +49 (0)9281 815 1517
HofFoerderung@stadt-hof.de