Aufgaben und Ziele der Förderung
Ziel des Programms ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohn- und Geschäftsgebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen. Ferner soll die Förderung dazu beitragen, die städtebauliche Situation zu erhalten oder wiederherzustellen.
Gegenstand der Förderung
In die Förderung einbezogen sind alle privaten und öffentlichen Maßnahmen, die den Zielen der Sanierung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster, Fensterläden, Türen, Tore und Fallrohre.
- Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten, Dacheindeckungen und der Dachentwässerung.
- Umgestaltung von Außentreppen und Vordächern.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die allein dem ordnungsgemäßen Bauunterhalt dienen sowie reine Schönheitsreparaturen, wie z. B. die Auffrischung des Fassadenanstrichs.