Geltende Veränderungssperren
Sicherung der Planung
Die Stadt Hof kann, sobald der Stadtrat einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, eine Veränderungssperre (als Satzung) für dieses Gebiet erlassen.
Diese Sicherung der Planung dient dazu, im Bereich des neuen Bebauungsplanes, die Errichtung, den Umbau, den Abriss von Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung zu verhindern.
Die Veränderungssperre wird vom Stadtrat beschlossen und gilt grundsätzlich für zwei Jahre, kann aber unter Umständen auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Die Satzung tritt automatisch außer Kraft, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.
derzeit keine Veränderungssperren erlassen
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung
Frau Heimann
Goethestr. 1
95028 Hof
+49 (0)9281 815 1516
+49 (0)9281 815 87 1516
stadtplanung@stadt-hof.de
aktuelle Bauleitpläne im Verfahren
Sanierungsgebiet VII "Biedermeierviertel"
- vorläufiger Untersuchungsbericht (ca. 26 MB)
Vorentwurf der Zusammenfassung der Analyseergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes)
Umgestaltung Oberes Tor
Zur Aufwertung der Innenstadt hat die Stadt Hof die „Umgestaltung Oberes Tor /Oberer Torplatz“ als eine zentrale Aufwertungsmaßnahme der Kernstadt beschlossen.