Bei Sanierung und Abriss:
Fördermöglichkeiten bei privaten Investitionen
Leerstehende Immobilien sind ein Ärgernis im Stadtbild, unangenehm für viele Anwohner und nicht zuletzt oft auch für die Eigentümer selbst. Zur Beseitigung alter Schandflecke bietet die öffentliche Hand viel Unterstützung. Im Folgenden eine Auswahl an Fördermöglichkeiten, wenn man in Abriss oder Sanierung alter Gebäude investieren möchte. Die Stadt Hof berät hierzu gerne (Telefon: 09281/815-0).
Gebäude- und Fassadensanierung
1) Bund-Länder Städtebauförderung –
Nr. 15 Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
- Stadtumbau West
- Soziale Stadt
Was? Umfassende bauliche und gestalterische Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am privaten Eigentum.
Wer? Eigentümer
Wo? In festgelegten Erneuerungsgebieten der Stadt (Stadtumbau West-, Soziale Stadt-Gebiet)
Wie? Antrag auf Städtebauförderung bei der Stadt Hof – Fachbereich Stadtplanung
2) kommunale Städtebauförderprogramme –
Nr. 20.1 StBauFR
3) Steuervergünstigungen
nach §§ 7h, 7i, 10f, 10g und 11b Einkommenssteuergesetz (EStG)
Was? Sanierungs-, Modernisierungs-, Erhaltungsaufwand
Wer? Eigentümer
Wo? In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, bei Einzelbaudenkmälern, Aufwendungen an schützenswerten Gebäudehüllen im Denkmalensemble
Wie?
- Investitionssumme kann innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten 8 Jahren jeweils 9% per anno, in den darauf folgenden 4 Jahren 7% per anno.
- Antrag bei der Stadterneuerung Hof GmbH
Sabrina Wenisch, Telefon: 09281/812-516
4) Denkmalförderung
Was? Denkmalpflegerischer Mehraufwand (DMA) bei der Sanierung und Instandsetzung von Einzelbaudenkmälern. Der DMA wird durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ermittelt.
Wer? Denkmal-Eigentümer
Wo? Einzelbaudenkmäler
Wie?
- Festbetragsförderung nach Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls
- Fördergeber: Entschädigungsfonds, Bayerische Landesstiftung, Oberfrankenstiftung, BLfD
- Ansprechpartner sind die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Bamberg)
Wohnraumsanierung und -modernisierung
5) Bayerisches Modernisierungsprogramm
6) Bayerisches Wohnbauprogramm
(Aufwendungsorientierte Förderung AOF, Einkommensorientierte Förderung EOF, Anpassungsmaßnahmen)
7) KfW-Programm „Wohnraum energetisch sanieren“ / „Wohnraum altersgerecht umbauen“
–> Ansprechpartner ist der Fachbereich Umwelt, Baurecht und Bauordnung
Reduzierung von Energiekosten bzw. -verbrauch
8) Energieagentur Oberfranken e.V.
- Telefonische Energieberatung für privathaushalte
- Energieberater Jürgen Ramming, Telefon: 09221/8239-18 (montags und donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr)
–> Förderkompass hier
9) Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Im Rahmen des Marktanreizprogramms unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien
- Ausführliche Infos unter: http://www.bafa.de/
10) 10.000 Häuserprogramm: Energiebonus Bayern
- Heizungsaustausch
- EnergieSystemHaus
–> vorübergehender Antragsstopp und Überarbeitung für baldigen Fortgang
11) KfW-Programme
- Energieeffizient sanieren
- Photovoltaik
–> Infos unter: http://www.kfw.de/
Hinweise:
1. Aufstellung ist nicht abschließend, da sich Fördermöglichkeiten den Gegebenheiten anpassen und aufgrund dessen ständig ändern können.
2. Fördermöglichkeiten müssen entsprechend der Fördervoraussetzungen je Einzelfall geprüft werden.
3. Inhalte der Übersicht sind im Wesentlichen dem Förderkompass für private Investitionen (2015) der Regierung von Oberfranken entnommen.
4. Zusätzliches Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – Förderdatenbank
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung
Karolinenstr. 17
95028 Hof
+49 (0)9281 815 1511
+49 (0)9281 815 87 1511
stadtplanung@stadt-hof.de
Ansprechpartner
Frau Alexandra Deeg +49 (0)9281 815 1517
HofFoerderung@stadt-hof.de
Frau Julia Feulner +49 (0)9281 812 516
Sanierung@stadtwerke-hof.de
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