Als Sanierungsgebiet gilt ein klar abgegrenztes Gebiet, in dem die Stadt Hof eine sogenannte „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführen möchte. Dazu beschließt die Stadt Hof eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Ein Sanierungsgebiet wird festgelegt, wenn in einem Bereich der Stadt die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit einer vorbereitenden Untersuchung nachgewiesen. Darin werden städtebauliche, strukturelle und soziale Verhältnisse sowie Zusammenhänge und vor allem Missstände zum Zeitpunkt der Untersuchungen festgehalten.
Außer den Maßnahmen der Stadt im öffentlichen Raum, von denen das gesamte Sanierungsgebiet profitieren wird, können im privaten Bereich Modernisierungs- und Instandsetzung an Gebäuden sowie Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken gefördert werden. All diese Maßnahmen tragen zur Verwirklichung der Ziele der Gesamtmaßnahme bei.
In der Stadt Hof gibt es derzeit 7 Sanierungsgebiete: