In Kraft getretene Bebauungspläne:
Die Bebauungspläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Unterlagen Auskunft erteilt.
Eine Kopie des Bebauungsplanes kann sowohl als Druck als auch als PDF-Datei gegen eine Gebühr von 35,-- € erworben werden.
Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche im Bauamt zur Einsichtnahme bereit liegen.
Die Einsichtnahme kann aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich nach vorheriger fernmündlicher Absprache oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-hof.de erfolgen. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die öffentlich bekannten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen, wie Maskenpflicht, Händedesinfektion, mind. 1,50 m Abstand halten.
Hinweis:
Die im Bebauungsplan aufgeführten Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen können bei Interesse im Fachbereich Stadtplanung, Zimmer-Nr. 32 (Dachgeschoss), eingesehen werden.