In Kraft getretene Bebauungspläne:
Die Bebauungspläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Zentralen Bauberatung, Erdgeschoss, Zimmer 7, bereit gehalten und können, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Fr. von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Mo. und Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Wird außerhalb des Zeitraums ein Termin zur Einsichtnahme in die Originalpläne gewünscht, kann dieser unter der Tel. 09281/815-1536 vereinbart werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.
Eine Kopie des Bebauungsplanes kann gegen eine Gebühr von 35,-- € erworben werden.
Hinweis:
Die im Bebauungsplan aufgeführten Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen können bei Interesse im Fachbereich Stadtplanung, Zimmer-Nr. 32 (Dachgeschoss), eingesehen werden.