Ausgleichsbetrag - vorzeitige Ablösung
Kostenbeteiligung für den Grundstückseigentümer
Nach § 154 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) ist der Eigentümer eines Grundstückes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verpflichtet, zur Finanzierung der Sanierung an die Stadt Hof einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten.
Mit dem Ausgleichsbetrag wird der Eigentümer von Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet an den Kosten der Sanierungsmaßnahme beteiligt. Dabei entspricht der Ausgleichsbetrag der Differenz (Erhöhung) des Bodenwertes der Grundstücke. Die Differenz errechnet sich aus dem Bodenwert vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen und dem durch die Sanierungsmaßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet bedingten höheren Bodenwert. Die Bemessung des Ausgleichsbetrages erfolgt auf der Grundlage einer exakten Wertermittlung durch den Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Hof.
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung
Karolinenstr. 17
95028 Hof
+49 (0)9281 815 1511
+49 (0)9281 815 87 1511
stadtplanung@stadt-hof.de
Ansprechpartner
Frau Alexandra Deeg +49 (0)9281 815 1517
HofFoerderung@stadt-hof.de
Frau Julia Feulner +49 (0)9281 812 516
Sanierung@stadtwerke-hof.de
Untersuchungsbericht Biedermeierviertel
Zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes VII "Biedermeierviertel" waren Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Der Untersuchungsbericht stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse dar.
Umgestaltung Oberes Tor
Zur Aufwertung der Innenstadt hat die Stadt Hof die „Umgestaltung Oberes Tor /Oberer Torplatz“ als eine zentrale Aufwertungsmaßnahme der Kernstadt beschlossen.
Städtebaulicher Wettbewerb „Areal an der Schützenstraße“
Ziel des Wettbewerbs war es einen Rahmenplan für die Quartiersentwicklung rund um das ehemalige Spinnereiareal an der Schützenstraße zu erarbeiten. Es handelt sich dabei um einen ersten Entwurf, der Schritt für Schritt konkretisiert und abgestimmt werden muss. Zu den Plänen hier.