Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz festgeschrieben. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hof unterstützt innerhalb der Stadtverwaltung, aber nach Möglichkeit auch darüber hinaus die Umsetzung dieses Grundsatzes. Sie ist auch Ansprechpartnerin bei Problemen oder Anregungen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.