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Aufgaben des Ordnungsdienstes

Das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöhen und zu einer sauberen, sicheren Stadt beitragen – das sind die Kernziele des Kommunalen Ordnungsdienstes. Er hat auch die Aufgaben übernommen, die vorher unter die Verkehrsüberwachung gefallen sind.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist dabei vorrangig keine Institution zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Wesentliche Aufgabe ist es, durch Präsenz ein Gefühl von Sicherheit zu verbreiten und bei festgestellten Verstößen gegen geltendes Recht zunächst aufklärend und präventiv tätig zu werden. Bei groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen sind dann aber auch Verwarnungen oder Anzeigen möglich. Sich abzeichnende Fehlentwicklungen im öffentlichen Raum sollen so frühzeitig erkannt und ihnen bereits im Ansatz konsequent begegnet werden. Die Ordnungsdienst-Mitarbeiter haben einen Dienstausweis bei sich und tragen einheitliche Dienstkleidung mit der Aufschrift „Ordnungsdienst Stadt Hof“.

 

Vier Aufgabenbereiche

Die Aufgaben lassen sich in vier Bereiche gliedern.

 

Eigene Aufgaben

  • Innenstadtstreifen für den ruhenden Verkehr, Kontrollen Parksituation, Zulassung, TÜV
  • Überwachung/Kontrolle der im Ortsrecht enthaltenen Ge- und Verbote
  • Kontrolle des Reinigungs- und Winterdienstes inkl. Erstkontakt mit den verantwortlichen Anliegern/Eigentümern
  • Kontrolle der Anleinpflicht und Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen, Parks und Grünanlagen durch Hundekot sowie Ansprache der Hundeführer/-halter
  • Anlassbezogene Kontrollen bei Überhang von Sträuchern in den öffentlichen Verkehrsraum und Ansprache der Verantwortlichen
  • Unterbinden des Taubenfütterns im Innenstadtbereich und Ansprache der Personen
  • Unterbinden von unerlaubten Abfallablagerungen und Ansprache der Personen
  • Kontrollen der für Werbung zugelassenen Flächen auf öffentlichem Verkehrsgrund und Beseitigung ordnungswidriger Plakatierungen, soweit nicht aufgrund des Umfangs über den städtischen Baubetriebshof veranlasst
  • Kontrollen von Bettlern und Musikanten
  • Streifengänge in den Grünanlagen, speziell Kontrollen der Spielplätze (auch Rauchverbot)

 

Hilfsdienste:

  • Baustellenkontrollen (Beschilderung, Ampeln etc.)
  • Unterstützung bei Gewerbe- und Gaststättenkontrollen
  • Zustellungen, Adressermittlungen, Halterermittlungen
  • Zeugendienst bei Durchsuchungen

 

Bearbeitung:

  • Aufarbeitung und Dokumentation der Feststellungen bis zur Abgabe an die Bußgeldstelle bzw. Fachabteilung

 

Serviceleistungen:

  • Informationsstelle für Gäste und Bürger
  • Erste Hilfe

FAQ rund um das Thema Parken

Was mache ich, wenn das „Knöllchen“ am Scheibenwischer klemmt?

 

Auf dem Strafzettel sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt. Hier steht, was genau vorgeworfen wird und was man bezahlen muss. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen der Stadt Hof oder gar des Mitarbeitenden vor Ort. Im Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei kann man sich die Regelungen genau ansehen.  Wenn Sie mit der Verwarnung einverstanden sind, können Sie den Verwarnungsbetrag auf das angegebene Konto überweisen. Sollte nach der Verwarnung keine Zahlung geleistet werden, so geht Ihnen eine schriftliche Verwarnung (Anhörung des Betroffenen) zu. Sie haben die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern oder einen verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst gefahren haben. Mit dem beigefügten Überweisungsträger können Sie das Verwarnungsgeld bezahlen. Sollten Sie sich zum Vorwurf äußern, so wird unter Würdigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder weiterverfolgt wird.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Bayerische Polizei - Bußgeldkatalog (bayern.de)

 

Bankverbindung zum Bezahlen einer Verwarnung:

IBAN: DE63 7805 0000 0380 0337 20

Verwendungszweck: Aktenzeichen + Kfz-Kennzeichen

Was machen ich, wenn die Verwarnung verschwunden ist?

Wenn die Windschutzscheibenverwarnung einmal verloren gehen sollte, brauchen Sie eigentlich nichts zu tun. Nach ca. 14 Tagen erhält der Fahrzeughalter automatisch eine schriftliche Verwarnung (Anhörung des Betroffenen). Hier entstehen keine weiteren Kosten. Gerne dürfen Sie aber auch beim Ordnungsdienst, unter Angabe des Kfz-Kennzeichens Ihre Fragen stellen.

Was mache ich, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

Technische Störungen des Automaten erkennen Sie daran, dass ein rotes Lämpchen blinkt. Dann ist auch kein Geldeinwurf möglich. Wenn es mehrere Automaten in einer Straße oder auf einem Parkplatz gibt, dürfen Sie einen anderen benutzen. Sollte dies nicht möglich sein, legen Sie bitte unbedingt eine korrekt eingestellte Parkscheibe aus. Sie dürfen nun kostenlos parken, allerdings nur für die auf dem Automaten angegebene Höchstparkdauer. Ob eine Parkscheibe ausgelegt oder ein anderer Automat benutzt werden soll, erfahren Sie übrigens durch Drücken des grünen Knopfes am defekten Parkscheinautomaten.

Wen kontaktiere ich bei Fragen zu einer Verwarnung?

Kommunaler Ordnungsdienst

Adresse:
Bürgerstraße 20
95028 Hof

Telefon:
09281 815-1495, -1496

E-Mail:
ordnungsdienst(at)stadt-hof.de

Wo finde ich weitere Informationen rund ums Parken in Hof?

Im Hofer „Parkscheimheftla“, erhältlich in der Touristinformation, oder hier.
 

Parken in Hof

Neuigkeiten

Der aktuelle Schneefall führt häufig zu der Frage: Wer muss wann welchen Bereich räumen?

Hetz Peter

Herr Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Bürgerstraße 20

95028 Hof

09281 815 1495

09281 815 1496